Teilnahmebedingungen Partnerprogramm
Stand:
1. Anbieter
Das Partnerprogramm von Berichtshelfer bietet Tim Riedel, Keltenweg 4, 85419 Mauern, Deutschland („wir“). E-Mail: support@berichtshelfer.de
2. Teilnahme
Du meldest dich in der Berichtshelfer-App unter Einstellungen → Partnerprogramm an. Die Teilnahme ist kostenlos. Du musst volljährig sein oder die Zustimmung deiner Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten haben. Bist du minderjährig, lassen wir uns diese Zustimmung vor der ersten Auszahlung von ihnen per E-Mail bestätigen und stimmen mit ihnen ab, wohin wir überweisen. Deine Angaben müssen stimmen; ändert sich deine E-Mail-Adresse, sag uns Bescheid.
Einen Anspruch auf Aufnahme gibt es nicht. Wir können Anmeldungen ablehnen und Codes ablehnen, ändern oder sperren – etwa wenn ein Code anstößig ist, fremde Marken oder Namen verwendet oder mit anderen Codes oder Angeboten verwechselt werden kann.
Du handelst als Partner selbstständig und nicht in unserem Namen. Ein Arbeits- oder Vertretungsverhältnis entsteht nicht.
3. Was Geworbene bekommen
Wer deinen Code beim Einrichten der iPhone-App eingibt, bekommt 3 Tage Premium gratis, sofern der App Store ihm diese Testphase anbietet. Das tut er bei neuen Abonnenten; wer schon ein Berichtshelfer-Abo oder eine Testphase hatte, bekommt sie nicht. Die Testphase läuft über den App Store. Danach verlängert sie sich zum regulären Monatsabo zu dem Preis, der im App Store angezeigt wird. Das Abo ist jederzeit im App Store kündbar; wer bis 24 Stunden vor Ende der Testphase kündigt, zahlt nichts.
Bietet der App Store die Testphase nicht an, gibt es stattdessen 10 zusätzliche KI-Berichte – ebenso in älteren App-Versionen und in der Android-App.
4. Provision
Du bekommst 20 % vom Nettoerlös jeder Zahlung eines Neukunden, der deinen Code eingegeben hat – für Zahlungen ab 24 Stunden vor bis 12 Monate nach der Codeeingabe, Verlängerungen eingeschlossen. Neukunde ist, wer vorher kein Berichtshelfer-Abo hatte; ein Abo, das er erst in den 24 Stunden vor der Codeeingabe abgeschlossen hat – etwa beim Einrichten der App –, zählt mit. Die kostenlose Testphase ist keine Zahlung.
Nettoerlös ist der Preis abzüglich Umsatzsteuer und Gebühr des App Stores. Beides schätzt RevenueCat, der Dienst, über den die App ihre Abos verwaltet; bezahlt wird bei Apple oder Google. Fehlt diese Schätzung, rechnen wir mit 19 % Umsatzsteuer und 15 % Store-Gebühr. Die Abrechnung von Apple oder Google kann um wenige Cent abweichen.
Erstattungen werden abgezogen, auch wenn die Provision dafür schon ausgezahlt wurde; dann verrechnen wir sie mit künftigem Guthaben. Damit das selten nötig ist, wird eine Zahlung erst 30 Tage nach dem Kauf auszahlbar.
Deine Zahlen siehst du jederzeit im Partner-Dashboard auf berichtshelfer.de – als Summen pro Monat, ohne Namen, Kundennummern oder Belege. Zahlungen in anderen Währungen als Euro stehen dort getrennt.
5. Auszahlung
Wir zahlen per Überweisung aus, sobald mindestens 10 € auszahlbar sind. Dann melden wir uns per E-Mail und fragen nach deinen Bankdaten; die bekommen wir nur per E-Mail, nie über die App. Provision aus Zahlungen in anderen Währungen rechnen wir zum Kurs am Tag der Auszahlung in Euro um.
Die Provision ist ein Bruttobetrag: Eine etwaige gesetzliche Umsatzsteuer ist darin enthalten. Wir rechnen jede Auszahlung per Gutschrift ab; eine Rechnung von dir brauchen wir nicht. Mit diesen Bedingungen bist du mit der Abrechnung per Gutschrift einverstanden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG).
Die Provision ist für dich gegebenenfalls steuerpflichtig. Um Steuern und Anmeldungen, etwa eines Gewerbes, kümmerst du dich selbst – bist du minderjährig, zusammen mit deinen Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten.
6. Fair werben
Kennzeichne Beiträge, in denen du deinen Code nennst, deutlich als Werbung – zum Beispiel mit „Anzeige“ oder „Werbung“ am Anfang. Versprich nur, was stimmt: 3 Tage Premium gratis für alle, die noch kein Berichtshelfer-Abo und keine Testphase hatten, danach das reguläre Monatsabo, jederzeit kündbar. Gib dich nicht als Berichtshelfer, als Schule, Kammer oder Betrieb aus.
Nicht erlaubt sind:
- Spam, also unaufgeforderte Nachrichten, Massen-Kommentare oder gekaufte Reichweite mit Fake-Konten,
- eigene Käufe über deinen eigenen Code oder Käufe, die du anderen bezahlst oder erstattest,
- Suchmaschinenwerbung auf „Berichtshelfer“ oder ähnliche Begriffe.
Bei Verstößen können wir deinen Code sperren und die Partnerschaft beenden. Provision aus betroffenen Käufen entfällt.
7. Laufzeit und Kündigung
Die Partnerschaft läuft unbefristet. Du kannst sie jederzeit selbst in der App beenden (Einstellungen → Partnerprogramm → Partnerschaft beenden) oder per E-Mail; wir können sie jederzeit per E-Mail beenden. Danach lässt sich dein Code nicht mehr einlösen. Zahlungen von Neukunden, die ihn vorher eingegeben haben, zählen bis zum Ende ihrer 12 Monate (Abschnitt 4) weiter, und die Provision wird nach den Regeln oben ausgezahlt.
Beendest du die Partnerschaft in der App, löschen wir sofort deine E-Mail-Adresse, deinen Kanal und deinen Dashboard-Link; Name, Code und Abrechnungsdaten bewahren wir für die gesetzlichen Fristen auf (siehe Datenschutzerklärung). Wir können uns dann nicht mehr bei dir melden: Für eine Auszahlung schreib uns über berichtshelfer.de/support oder an support@berichtshelfer.de.
Beenden wir die Partnerschaft wegen eines Verstoßes gegen Abschnitt 6, entfällt die Provision für Zahlungen nach dem Ende und für Käufe, die gegen Abschnitt 6 verstoßen. Bis dahin verdiente Provision aus anderen Käufen bleibt dir erhalten.
8. Änderungen
Ändern wir diese Bedingungen, kündigen wir das mindestens vier Wochen vorher per E-Mail an. Das gilt auch für eine Senkung deines Anteils oder der Laufzeit. Bist du nicht einverstanden, kannst du die Partnerschaft bis dahin beenden; für deine bisherigen Neukunden gelten dann weiter die bisherigen Bedingungen (Abschnitt 7). Für Zahlungen, die vor dem Inkrafttreten einer Änderung eingegangen sind, gelten in jedem Fall die bisherigen Bedingungen.
9. Datenschutz
Welche Daten wir für das Partnerprogramm verarbeiten, steht im Abschnitt Partnerprogramm der Datenschutzerklärung.